Patrik Müller Hofstede
Rechtsanwalt und Steuerberater

Jahrgang 1979

Juristisches Studium an der Universität Regensburg,

2004 Erstes Juristisches Staatsexamen in Regensburg,

2006 Zweites Juristisches Staatsexamen in München.

2006 Zulassung als Rechtsanwalt.

2007 Erfolgreicher Abschluß des Fortbildungslehrgangs zum Fachanwalt für Steuerrecht.

2010 Bestellung zum Steuerberater.

2015 Erfolgreicher Abschluß des Fortbildungslehrgangs zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Beratungssprachen: deutsch, englisch

Interview mit Patrik Müller Hofstede

Sie bieten für Unternehmen rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand an. Was sind die Vorteile eines solchen Angebots?

Unsere Mandanten dürfen von uns erwarten, daß wir ihre Probleme nicht isoliert unter rein juristischen Gesichtspunkten betrachten. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen unserer Beratung.

Die an uns herangetragenen Rechtsfragen analysieren wir mit der Sichtweise des Unternehmers. Das gilt nicht nur für klassische wirtschaftsrechtliche oder vertragsrechtliche Fragen, sondern auch die arbeitsrechtliche Beratung verlangt regelmäßig eine solche Vorgehensweise. Hier spielen häufig steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte des Falles eine Rolle, wie z. B. bei der sog. Phantomlohnproblematik, bei der Erstellung von Anstellungs- und Entsendungsverträgen für Expatriates bis hin zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung in Unternehmen. 

Wie oft ziehen Sie für Ihre Mandanten vor Gericht?

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind unter kaufmännischen Gesichtspunkten regelmäßig nicht zielführend. Sie kosten oft viel Geld bei ungewissem Ausgang, denn auch der scheinbar sichere Streit birgt das Risiko des Unterliegens. Der Fokus unserer Beratung liegt daher auf einer außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen.
Einem von Dritter Seite aufgezwungenen Rechtsstreit kann sich ein Mandant nur selten entziehen, in diesen Fällen heißt es Flagge zu zeigen. Auch wenn die Klärung von Fragen ansteht, die von grundlegener Bedeutung für das Unternehmen sind, kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, in Ausnahmefällen ist es dem Mandanten sogar anzuraten.

Alle von uns geführten Gerichtsverfahren betreiben wir im Interesse unserer Mandanten mit Engagement, emotionsfern und mit der kaufmännisch gebotenen Sachlichkeit. Sich vor Gericht zu begegnen bedeutet schließlich nicht, nie wieder Geschäfte miteinander zu machen. 

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